Anzahl der Beiträge : 500 Anmeldedatum : 28.01.13 Alter : 36
Thema: Beiträge schreiben Do Feb 07, 2013 3:30 pm
Wie schreibe ich ein Thema in ein Forum?
Klicke einfach auf den entsprechenden Button auf der Forums- oder Beitragsseite. Es kann sein, dass Du Dich erst anmelden musst, bevor Du einen Beitrag schreiben kannst - Deine Befugnisse (also das was Du auf einem Forum darfst bzw. nicht darfst) werden im unteren Teil der Seite aufgelistet (die Du kannst neue Themen erstellen, Du kannst an Umfragen teilnehmen, usw.-Liste)
Wie bearbeite oder lösche ich einen Beitrag?
Sofern Du nicht der Administrator oder ein Forummoderator bist, kannst Du nur Deine eigenen Beiträge löschen oder bearbeiten. Du kannst einen Deiner Beiträge bearbeiten (evtl. nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums) indem Du auf den Editieren-Button des jeweiligen Beitrages klickst. Sollte jemand bereits auf den Beitrag geantwortet haben, wirst Du einen kleinen Text unterhalb des Beitrags entdecken, der anzeigt wie oft der Text bereits bearbeitet wurde. Diese Anzeige erscheint nur, wenn jemand geantwortet hat. Außerdem wird hier nicht angezeigt, wenn ein Moderator oder Administrator Änderungen vorgenommen hat (in der Regel geben die aber an, warum sie nachbearbeitet haben). Bitte beachte, dass Beiträge sobald jemand darauf geantwortet hat ohnehin nicht mehr verändert werden können.
Wie kann ich eine Signatur anhängen?
Um eine Signatur an einen Beitrag anzuhängen, musst Du zunächst eine Signatur erstellen (Das macht man unter 'Profil'). Wenn Du eine Signatur hast, aktiviere die Signatur anhängen-Funktion während der Beitragseingabe. Du kannst auch eine Standardsignatur an alle Beiträge anhängen, indem Du im Profil die entsprechende Option auswählst (Selbst mit dieser Einstellung kannst Du, wenn Du möchtest, das Anhängen der Signatur noch verhindern, indem Du die Signaturoption manuell beim Schreiben eines Beitrags abschaltest)
Wie erstelle ich eine Umfrage?
Eine Umfrage zu erstellen ist recht einfach: Wenn Du ein neues Thema erstellst, (oder den ersten Beitrag eines Themas schreibst, sofern Du die Erlaubnis dazu hast) solltest Du die Umfrage hinzufügen-Option unterhalb der Textbox sehen (falls Du sie nicht sehen kannst, hast Du möglicherweise nicht die erforderlichen Rechte). Du solltest einen Titel für Deine Umfrage angeben und mindestens eine Antwortmöglichkeit erstellen (um eine Antwortmöglichkeit vorzugeben, klicke auf Antwort hinzufügen. )Du kannst eine Umfrage nur während einer bestimmten Zeit laufen lassen (0 ist eine unbegrenzt lang dauernde Umfrage). Bitte beachte, dass es eine automatische Grenze für die Anzahl der Antwortoptionen gibt, die vom Administrator festgelegt wird.
Wie bearbeite oder lösche ich eine Umfrage?
Genau wie Beiträge, können Umfragen nur vom Verfasser, einem Moderator oder Administrator nachträglich bearbeitet oder gelöscht werden. Um eine Umfrage zu bearbeiten, bearbeite den ersten Beitrag im Thema (Umfragen sind immer mit diesem Beitrag verbunden). Wenn noch niemand abgestimmt hat, können Nutzer (die die Umfrage erstellt haben) ihre Umfrage bearbeiten oder löschen. Falls jedoch schon jemand abgestimmt hat, können nur Moderatoren oder Administratoren noch Änderungen oder gar eine Löschung vornehmen. So soll verhindert werden, dass Personen ihre Umfrageergebnisse nach Wunsch beeinflussen, indem sie die Antworten im Nachhinein verändern.
Warum kann ich ein Forum nicht betreten?
Manche Foren können nur von bestimmten Nutzern oder Gruppen betreten werden. Um in solchen Foren Beiträge zu lesen oder zu schreiben etc., könntest Du ggf. eine spezielle Befugnis brauchen. Nur Moderatoren und Administratoren können Dir in diesem Fall Zugangsrechte erteilen. Bitte sie um diese Befugnisse, wenn Du meinst einen berechtigten Grund zu haben das Forum betreten zu wollen.
Warum kann ich bei Umfragen nicht abstimmen?
Nur angemeldete Nutzer, also Forenmitglieder, können an Umfragen teilnehmen. So wird eine Beeinflussung des Ergebnisses verhindert. Falls Du angemeldet bist und dennoch noch nicht abstimmen kannst, hast Du vermutlich nicht die erforderlichen Befugnisse.